… ist hier nicht erlaubt!
So verhalte ich mich richtig:
- Die Ernte gehört dem, der die Arbeit macht
- Kaufen statt klauen: Produkte der Bergstraße unter
https://bluehende-bergstrasse.de/regionale-produkte/
Die Grundstücke am Blütenweg liegen im Landschaftsschutzgebiet und Zäune sind ohne besonderen Grund nicht erlaubt. Diese Regelung setzt als selbstverständlich voraus, dass man sich nicht an Weintrauben, Obst oder anderer Ernte bedienen darf.
Die „Blühende Bergstraße“ lebt davon, dass Grundstücke bewirtschaftet werden und die Besitzer die Ernte als Lohn für ihre Arbeit bekommen. Was viele nicht wissen: Den sogenannten „Mundraub“ gibt es im Gesetz schon seit 1975 nicht mehr. Wer auf fremden Grundstücken Früchte entnimmt, begeht einen Diebstahl.