Die Hänge der Bergstraße bilden ein vielfältig strukturiertes Band in wärmebegünstigter Lage als Übergangszone zwischen der intensiv landwirtschaftlich genutzten, dicht besiedelten Rheinebene und dem Odenwald. Die besondere Eigenart dieser Landschaft prägen neben dem Obstbestand als Wahrzeichen der „Blühenden Bergstraße“ auch Landschaftselemente, in denen historische Nutzungsweisen und das warme Klima erlebbar sind, wie Magerrasen, Hangterrassen, kleinteilige Weinberge, Böschungen, Trockenmauern und Hohlwege. Charakteristisch ist das kleinteilige Nutzungsmosaik in den Offenlandbereichen und die Verzahnung mit Waldbeständen vor allem in den Talklingen und schattigen Nordhängen. Für Erholungsuchende haben zudem die herrlichen Aussichten von erhabenen Punkten über die Rheinebene oder entlang der Hangzone eine besondere Anziehungskraft. Für die hiesige Bevölkerung bedeutet die liebgewonnene Kulturlandschaft auch ein Stück Heimat.
Diese Kulturlandschaft hat sich über viele Jahrhunderte entwickelt. Gleichzeitig hat sich nach und nach eine ganze Fülle von Pflanzen- und Tierarten hier eingestellt, die auf diese Strukturen angewiesen sind. Dazu gehören zum Beispiel Orchideen, Sommerwurz-Arten, Wendehals, Neuntöter, Schlingnatter, Zauneidechse, Segelfalter, Schwalbenschwanz, Wildbienen oder Ödlandschrecken. Mit dem Rückzug der Nutzung aus den Hanglagen in den letzten 50-60 Jahren haben diese Arten gravierende Lebensraumverluste erlitten. Heute sind nur noch wenige intakte Bereiche vorhanden, die durch vordringende Verbuschung und Wiederbewaldung zudem stark verinselt sind. Die Vergrößerung der Restlebensräume und die Förderung ihrer Vernetzung sind zur Sicherung der gefährdeten Arten notwendig. Der Erhalt der Kulturlandschaft ist somit auch für den Naturschutz immens wichtig.
Die Kulturlandschaft kann nur durch Nutzung oder Pflege erhalten werden. Wo eine Offenhaltung durch Nutzung realistisch erscheint, wird versucht, brachgefallene Flächen über die Grundstücksbörse wieder in Nutzung zu vermitteln. Wo dies nicht realistisch erscheint, aber eine Offenhaltung der Flächen für den Landschafts- und Naturschutz besonders wichtig ist, sind Landschaftspflegemaßnahmen, meist eine Beweidung, vorgesehen.
Das Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wald und Offenland. Auch Hecken, kleinere Gebüsche und Brachestreifen sowie vielseitige Waldränder haben darin ihren Platz, denn sie tragen maßgeblich zur Strukturvielfalt und damit zur Artenvielfalt und Erlebnisvielfalt bei. Eine flächenhafte Verbuschung oder Wiederbewaldung, führt jedoch zum Verlust der Eigenart und Vielfalt der Landschaft und ihrer Biotope und muss daher eingeschränkt werden.