Party am Blütenweg?

Foto: Simon Hofmann

Keine gute Idee!

So verhalte ich mich richtig:

  • Zum Verweilen vorgesehene Rastmöglichkeiten nutzen
  • Allenfalls am Wegrand der Grundstücke rasten
  • Plätze sauber hinterlassen

Weinberge, Wiesen und Gärten dürfen nicht betreten werden. Die Grundstücke am Blütenweg, liegen im Landschaftsschutzgebiet. Dort sind Zäune ohne besonderen Grund nicht erlaubt. Daher ist es selbstverständlich, dass hier nicht gelagert oder gefeiert werden darf.