Goetterbaum

Was tun, wenn man Götterbäume auf dem Grundstück hat? 

Vor dieser Frage stehen immer mehr Grundstücksbesitzer sowohl in der Ortslage als auch außerhalb. Und sie ist wirklich nicht leicht zu beantworten. Einfach nur Abschneiden ist jedenfalls nicht die Lösung! Darauf reagiert der Götterbaum nämlich mit der Bildung von Wurzelschösslingen. Das Ergebnis ist dann oft schlimmer als vorher.

Da es kein einfaches Patentrezept für alle Fälle gibt, bietet der Verein Blühende Bergstraße in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgemeinden eine Anlaufstelle zur Meldung von Funden und fachliche Beratung an. Gleichzeitig nimmt der Verein dort, wo der Götterbaum im Projektgebiet bereits bekannt ist, Kontakt mit den Eigentümern auf, um möglichst früh Gegenmaßnahmen einzuleiten. Denn schnelles, aber überlegtes Handeln ist entscheidend. Informationen zu möglichen Bekämpfungsmethoden sollen auf dieser Seite gesammelt und dem Stand der Erkenntnis entsprechend aktualisiert werden.

Zunächst ist aber wichtig abzusichern, dass man es mit einem Götterbaum zu tun hat. Zu Merkmalen des Götterbaums klicken Sie bitte hier.

Bei der Bekämpfung sind zunächst drei Fälle zu unterscheiden:

  1. Sämlinge und Jungpflanzen
  2. ältere Bäume mit ausschließlich männlichen Blüten
  3. ältere Bäume mit weiblichen Blüten (weiblich oder zwittrig)

Fall 1: 
Sämlinge und Jungpflanzen müssen umgehend und vollständig mit Wurzeln entfernt werden. Jedes Zuwarten verschafft dem Baum Zeit, immer kräftiger zu werden und Reserven zu bilden.

Ausgraben: Am besten gräbt man die Pflanzen mit Rodehacke oder Spaten aus. Das geht in lockerem Erdreich selbst bei bereits übermannshohen Pflanzen mit Stammdurchmessern von 5 cm und mehr noch recht gut. Bei steinigen Böden, Schotterflächen oder Pflasterflächen sollte geprüft werden, ob man einen Kleinbagger zuhilfe nehmen kann.

Ausdunkeln: Falls Ausgraben nicht möglich ist (z.B. wenn die Pflanze in schmalen Ritzen oder an Mauern wächst), gilt es, die Pflanze auszudunkeln, indem man alle Triebe mit Blattansätzen mit lichtundurchlässiger Folie (z.B. Säcke) einhüllt. Auch ein Abdecken mit schwerer lichtundurchlässiger Folie kommt in Betracht, setzt aber voraus, dass man die Pflanzen vorher abschneidet, was zur Bildung von Wurzelschösslingen führen kann.

Regelmäßiges Abschneiden: Wo die vorgenannten Methoden ausscheiden, wären die Pflanzen einschließlich eines Auskratzens der Wurzel soweit als möglich zu entfernen. Neuaustriebe wären dann regelmäßig und über einen längeren Zeitraum sehr häufig konsequent abgeschnitten werden. Die Pflanzen müssen so mehr Energie in den Neuaustrieb stecken, als sie durch Fotosynthese gewinnen können, was sie allmählich auszehrt.

Fälle 2 und 3:

Ältere Bäume haben schon große Reserven gebildet und in den Wurzeln eingelagert, die sie dann über eine Vielzahl von Wurzelschösslingen freisetzen, wenn sie einfach gefällt werden. Man muss sie über einen längeren Zeitraum bis zu 2 oder 3 Jahren zunächst durch punktuelle Schädigungen, später durch Schälen oder Ringeln, sukzessive schwächen, bevor man sie fällen kann.

Bei größeren Bäumen ist die Bekämpfung daher viel schwieriger. Es gilt mehrere Aspekte abzuwägen, die je nach dem speziellen Einzelfall zu unterschiedlichen Empfehlungen führen. Beispiele:

Männliche Bäume sind z.B. nur dann problematisch, wenn von ihnen Beeinträchtigungen von Bauwerken oder wertvollen Biotopen ausgehen oder wenn sie kein Einzelbaum bleiben, sondern  starke Wurzelbrut bilden und so sukzessive einen Flächenbestand entwickeln. Andere männliche Bäume können toleriert werden. 

Bei weiblichen oder zwittrigen Bäumen ist die Sachlage anders: Von ihnen geht die Gefahr der Samenausbreitung aus. Bei weiblichen Bäumen in der freien Landschaft kann man daher nicht abwarten. Diese Bäume müssen entfernt werden, damit sie nicht weiter als Samenschleudern wirken und das Problem in die Umgebung verbreiten können. Bei weiblichen oder zwittrigen Bäume in der Siedlung wäre dies zwar hinsichtlich der Samenausbreitung auch wünschenswert. Jedoch sind hier auch andere Aspekte zu beachten.  

Wenn es sich um Standorte handelt, wo die Verkehrssicherung problematisch ist und nicht durch häufige Kontrolle oder zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gewährleistet werden kann, können die eigentlich zu empfehlenden Methoden nicht zum Einsatz kommen.

Fazit: Pauschale Handlungsempfehlungen sind daher nicht sachgerecht.

Betroffene Grundstücksbesitzer werden daher gebeten, sich hierzu kostenlos und unverbindlich beraten zu lassen, um das Problem zu erkennen und Fehler in der Bekämpfung zu vermeiden. Der Verein „Blühende Bergstraße“ hat gemeinsam mit den Mitgliedskommunen einen Flyer entwickelt, der wichtige Infos zusammenfasst und die jeweiligen Ansprechpartner benennt:

Flyer Laudenbach
Flyer Hemsbach
Flyer Weinheim
Flyer Hirschberg
Flyer Schriesheim
Flyer Dossenheim